
Jens Rabe ist als Anwalt ein Grenzgänger. Der Jurist aus Waiblingen verteidigt Angeklagte in Mordprozessen und anderen Strafverfahren. Aber als Neben- klagevertreter steht er auch auf der Seite von Opfern, beispielsweise im NSU-Prozess. Entscheidend für Rabe ist, was sich im Gerichtssaal aufklären lässt. Für die reine Wahrheit sei er als Verteidiger nicht zuständig. Rabe sagt: „Wir arbeiten strikt einseitig im Interesse des Mandanten. So will es das Gesetz, um ein Kräftegleichgewicht zwischen dem Staatsanwalt und dem Angeklagten zu schaffen.“